Versicherte in der gesetzlichen Krankenversicherung
Die Gesetzliche Krankenkasse übernimmt bei gegebener Indikation die Kosten der Psychotherapie. Die Indikation wird in der psychotherapeutischen Sprechstunde geklärt, deren Kosten von der gesetzlichen Krankenkasse getragen werden. Eine ärztliche Überweisung ist nicht erforderlich.
Privatversicherte, Beihilfeberechtigte, Selbstzahler
Die privaten Krankenversicherungen und die Beihilfe übernehmen in aller Regel die Kosten einer ambulanten Psychotherapie. Am besten informieren Sie sich vorab bei Ihrem jeweiligen Kostenträger schon einmal dazu, wie viele Sitzungen gezahlt werden. Die Abrechnung erfolgt, auch bei Selbstzahler:innen, gemäß der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).